{"id":5940,"date":"2016-02-05T14:26:24","date_gmt":"2016-02-05T13:26:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.reisebuero-lust.com\/?page_id=5940"},"modified":"2016-02-05T14:26:24","modified_gmt":"2016-02-05T13:26:24","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.reisebuero-lust.com\/?page_id=5940","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<section class=\"wpb_row vc_row-fluid \"><div class=\"wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h2 class=\"mex-title\">Unsere AGBs<\/h2><\/div><\/div><\/section><section class=\"wpb_row vc_row-fluid \"><div class=\"wpb_column vc_column_container vc_col-sm-3\"><div class=\"wpb_wrapper\">\n\t<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br \/>\n1)\u00a0\u00a0 \u00a0Abschluss des Reisevertrages<br \/>\n1.1 Der Reisevertrag soll schriftlich mit den<br \/>\nFormularen\u00a0\u00a0 \u00a0des\u00a0\u00a0 \u00a0Reiseveranstalters<br \/>\n(Reiseanmeldung\u00a0\u00a0 \u00a0und\u00a0\u00a0 \u00a0Reisebest\u00e4tigung)<br \/>\neinschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Abreden,<br \/>\nNebenabreden und Sonder- w\u00fcnschen geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverz\u00fcglich danach ist dem Reisenden die vollst\u00e4ndige Reisebest\u00e4tigung auszuh\u00e4ndigen. Dazu ist der Veranstalter bei kurzfristigen Buchungen, weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn, nicht verpflichtet. Ziffer 1.1 gilt auch f\u00fcr elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang der Veranstalter dem Reisenden unverz\u00fcglich best\u00e4tigt.<br \/>\n1.2 An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wir die Reise durch den Veranstalter best\u00e4tigt Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reise \u00acbeginn und k\u00fcrzer f\u00fchren durch die sofortige Best\u00e4tigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.<br \/>\n1.3 Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdr\u00fccklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziffer 1.1 geschlossen werden.<br \/>\n14 Ei ne von der Reiseanmeldung abweichende Reisebest\u00e4tigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist an -nehmen kann<br \/>\n2)\u00a0\u00a0 \u00a0Vermittelte Leistungen<br \/>\nBei ausdr\u00fccklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erkl\u00e4rungen als vermittelt bezeichneten zus\u00e4tzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht K\u00f6rpersch\u00e4den, Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare M\u00f6glichkeit zum Abschluss eine r Versicherung besteht oder eine<br \/>\nvereinbarte\u00a0\u00a0 \u00a0Beschaffenheit\u00a0\u00a0 \u00a0fehlt\u00a0\u00a0 \u00a0Der<br \/>\nVeranstalter als Vermittler haftet insofern grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr die Vermittlung, nicht jedoch f\u00fcr die vermittelten Leistungen selbst (vgl. 44 675, 631 BGB). F\u00fcr den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngem\u00e4\u00df.<br \/>\n3)\u00a0\u00a0 \u00a0Pass Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalit\u00e4ten<br \/>\n3.1 Der Veranstalter unterrichtet grunds\u00e4tzlich nur die Staatsangeh\u00f6rigen eines EU -Staates, in dem die Reise angeboten wird, \u00fcber die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z.B. Pass oder Visum (einschlie\u00dflich der Fristen zur<br \/>\nErlangung\u00a0\u00a0 \u00a0dieser\u00a0\u00a0 \u00a0Dokumente)\u00a0\u00a0 \u00a0und<br \/>\ngesundheitspolizeiliche Formalit\u00e4ten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden \u00fcberlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebe ginn (einschlie\u00dflich zwischenzeitlich eingetretener \u00c4nderungen).<br \/>\n3.2 Nach Erf\u00fcllung der Informationspflicht gem\u00e4\u00df Ziffer 3.1 hat der Reisende selbst die Voraussetzungen f\u00fcr die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdr\u00fccklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat<br \/>\n3.3 Kann die Reise infolge fehlender pers\u00f6nlicher Voraussetzungen f\u00fcr den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierf\u00fcr verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist (z.B. kein g\u00fcltiges Visum). Insofern gilt Ziffer 9. (R\u00fcck -tritt) entsprechend.<br \/>\n4)\u00a0\u00a0 \u00a0Zahlungen<br \/>\n4.1 S\u00e4mtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aush\u00e4ndigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht l\u00e4nger als 24 Stunden dauert, keine \u00dcbernachtung einschlie\u00dft und der Reisepreis 75 EURO nicht \u00fcbersteigt<br \/>\n4.2 Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20% des Reisepreises zu zahlen.<br \/>\n4.3 Der Restbetrag ist auf Anforderung fr\u00fchestens zwei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aush\u00e4ndigung der vollst\u00e4ndigen Reiseunterlagen, soweit f\u00fcr die Reise erforderlich und\/oder vorgesehen (z.B. Hotelgut-scheine oder Bef\u00f6rderungsschein), zu zahlen. 4.4 Vertragsabschl\u00fcsse zwei Wochen vor Reise -beginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aush\u00e4ndigung der vollst\u00e4ndigen Reiseunterlagen, soweit f\u00fcr die Reise erforderlich u nd\/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Bef\u00f6rderungsschein).<br \/>\n5)\u00a0\u00a0 \u00a0Leistungen<br \/>\n5.1 Prospekt- und Katalogangaben sind f\u00fcr den Veranstalter binden. Hat sich der Veranstalter im Prospekt ausdr\u00fccklich \u00c4nderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt\/Katalog) vor \u00acbehalten, so kann der Veranstalter vor Vertragsschluss eine konkrete \u00c4nderung der Prospekt- und Preisangaben erkl\u00e4ren, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hier\u00fcber informiert.<\/p>\n\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_column vc_column_container vc_col-sm-3\"><div class=\"wpb_wrapper\">\n\t<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t<p>5.2 Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziffer 5.1, nach der bei<br \/>\nVertragsschluss\u00a0\u00a0 \u00a0ma\u00dfgeblichen<br \/>\nLeistungsbeschreibung (Prospekt\/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebest\u00e4tigung.<br \/>\n6)\u00a0\u00a0 \u00a0Preis\u00e4nderungen<br \/>\n6.1 Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserh\u00f6hungen bis zu 5% des<br \/>\nGesamtreisepreises\u00a0\u00a0 \u00a0verlangen,\u00a0\u00a0 \u00a0wenn<br \/>\nnachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erh\u00f6hung der Bef\u00f6rderungskosten, der Abgaben f\u00fcr bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengeb\u00fchren, oder einer \u00c4nderung der f\u00fcr die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umst\u00e4nden beruhende Preiserh\u00f6hungen sind nur insoweit zul\u00e4ssig, wie sich die Erh\u00f6hung ausgehend vom Bef\u00f6rderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. 6.2 Eine Preiserh\u00f6hung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 6.1 zul\u00e4ssige Preis\u00e4nderung hat der Veranstalter dem Reisenden unverz\u00fcglich nach Kenntnis vom Preiserh\u00f6hungsgrund zu erkl\u00e4ren.<br \/>\n6.3 Bei Preiserh\u00f6hungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreise s kann der Reisende kostenlos zur\u00fccktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertig en Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist eine solche Reise ohne Mehrpreis f\u00fcr den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.<br \/>\n6.4 Die Rechte nach Ziffer 6.3 hat der Reisende unverz\u00fcglich nach Erkl\u00e4rung des Veranstalters diesem gegen\u00fcber geltend zu machen.<br \/>\n7)\u00a0\u00a0 \u00a0Leistungs\u00e4nderungen<br \/>\n7.1 \u00c4nderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden, sind zul\u00e4ssig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die \u00c4nderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeintr\u00e4chtigen.<br \/>\n7.2 Eine zul\u00e4ssige \u00c4nderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverz\u00fcglich nach Kenntnis vom \u00c4nderungsgrund zu erkl\u00e4ren.<br \/>\n7.3. Im Fall der erheblichen \u00c4nderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zur\u00fccktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist eine solche Reise ohne Mehrpreis f\u00fcr den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.<br \/>\n7.4 F\u00fcr den Fall der zul\u00e4ssigen \u00c4nderung bleiben die \u00fcbrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unber\u00fchrt.<br \/>\n8)\u00a0\u00a0 \u00a0Ersatzreisende<br \/>\nDer Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen gen\u00fcgt und seine Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder beh\u00f6rdliche Anordnungen entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gr\u00fcnden widerspricht Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner f\u00fcr den Reisepreis und f\u00fcr die durch die Teilnahme<br \/>\nentstehenden\u00a0\u00a0 \u00a0Mehrkosten,\u00a0\u00a0 \u00a0regelm\u00e4\u00dfig<br \/>\npauschaliert, auf 15 EURO.<br \/>\n9)\u00a0\u00a0 \u00a0R\u00fccktritt des Kunden &#8211; Nichtantritt der Reise<br \/>\n9.1 Nach dem jederzeit vor Reisebeginn m\u00f6glichen R\u00fccktritt ist der Reisende verpflichtet,<br \/>\ngrunds\u00e4tzlich\u00a0\u00a0 \u00a0pauschal\u00a0\u00a0 \u00a0folgende<br \/>\nEntsch\u00e4digungen\u00a0\u00a0 \u00a0ausgehend\u00a0\u00a0 \u00a0vom<br \/>\nGesamtreisepreis je nach Reiseart und R\u00fccktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:<br \/>\n&#8211;\u00a0\u00a0 \u00a0bis 30 Tage vor Reisebeginn 10% des Gesamtreisepreises &#8211; bis 21 Tage vor Reisebeginn 20% des Gesamtreisepreises<br \/>\n&#8211;\u00a0\u00a0 \u00a0bis 14 Tage vor Reisebeginn 40% des Gesamtreisepreises &#8211; bis 7 Tage vor Reisebeginn 60% des Gesamtreisepreises<br \/>\n&#8211;\u00a0\u00a0 \u00a0bis 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Gesamtreisepreises &#8211; bei Nichterscheinen<br \/>\n100% des Gesamtreisepreises<br \/>\nGebuchte Eintrittskarten zu Musicals, Opern und sonstigen Veranstaltungen sind nicht stornierbar. Falls keine Ersatzperson gefunden werden kann, ist der Kunde verpflichtet, den Eintrittskartenan &#8211; teil in voller H\u00f6he zu zahlen.<br \/>\n9.2 Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den Lauf der Fristen ist der Zugang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstellte. Dem Reisenden wird der schriftliche R\u00fccktritt empfohlen.<br \/>\n9.3 Dem Reisenden wird ausdr\u00fccklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entsch\u00e4digung nicht entstanden, oder die Entsch\u00e4digung wesentlich niedriger als die angef\u00fchrte Pauschale sei.<\/p>\n\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_column vc_column_container vc_col-sm-3\"><div class=\"wpb_wrapper\">\n\t<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t<p>10)\u00a0\u00a0 \u00a0Umbuchungen und \u00c4nderungen auf Verlangen des Reisenden<br \/>\nVerlangt der Reisende nach Vertragsschluss \u00c4nderungen oder Umbuchungen, so kann der<br \/>\nReiseveranstalter\u00a0\u00a0 \u00a0bei\u00a0\u00a0 \u00a0Vornahme<br \/>\nentsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt von pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nach entsprechender ausdr\u00fccklicher Information des Reisenden nicht ein h\u00f6heres Bearbeitungsentgelt oder eine h\u00f6here Entsch\u00e4digung nachweist, deren H\u00f6he sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.<br \/>\n11)\u00a0\u00a0 \u00a0Reiseabbruch<br \/>\nWird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sph\u00e4re des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist der<br \/>\nVeranstalter\u00a0\u00a0 \u00a0verpflichtet,\u00a0\u00a0 \u00a0bei\u00a0\u00a0 \u00a0den<br \/>\nLeistungstr\u00e4gern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erl\u00f6se aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn v\u00f6llig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder beh\u00f6rdliche Bestimmungen entgegenstehen.<br \/>\n12)\u00a0\u00a0 \u00a0K\u00fcndigung bei schwerer St\u00f6rung durch den Reisenden &#8211; Mitwirkungspflichten<br \/>\n12.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos k\u00fcndigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter st\u00f6rt, so dass seine weitere Teilnahme f\u00fcr den Veranstalter und\/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begr\u00fcndete Hinweise h\u00e4lt. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer<br \/>\nanderweitigen\u00a0\u00a0 \u00a0Verwertung\u00a0\u00a0 \u00a0der\u00a0\u00a0 \u00a0Reise-<br \/>\nleistung(en)\u00a0\u00a0 \u00a0ergeben.\u00a0\u00a0 \u00a0Schadensersatzan &#8211;<br \/>\nspr\u00fcche im \u00dcbrigen bleiben unber\u00fchrt. 12.2 Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungew\u00f6hnlich hohe Sch\u00e4den abzuwenden oder gering zu halten.<br \/>\n13)\u00a0\u00a0 \u00a0Mindestteilnehmerzahl<br \/>\n13.1 Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt\/Katalog) ausdr\u00fccklich und in der Reisebest\u00e4tigung auf eine bestimmte<br \/>\nMindestteilnehmerzahl\u00a0\u00a0 \u00a0und\u00a0\u00a0 \u00a0die<br \/>\nR\u00fccktrittserkl\u00e4rungsfrist (sp\u00e4testens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erkl\u00e4ren, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgef\u00fchrt wird.<br \/>\n13.2 Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erkl\u00e4rung nach Ziffer 13.1 unverz\u00fcglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, sp\u00e4testens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.<br \/>\n13.3 Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis f\u00fcr den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 13.4 Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 13.3 unverz\u00fcglich nach Zugang der Erkl\u00e4rung des Veranstalters diesem gegen\u00fcber geltend zu machen.<br \/>\n13.5 Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.3 Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverz\u00fcglich zur\u00fcckzuerstatten.<br \/>\n14)\u00a0\u00a0 \u00a0K\u00fcndigung infolge h\u00f6herer Gewalt 14.1 Erschwerung, Gef\u00e4hrdung oder Beeintr\u00e4chtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umst\u00e4nde berechtigen beide Teile nach \u00a7651j Abs.1 BGB zur K\u00fcndigung des Reisevertrages.<br \/>\n14.2 Entsch\u00e4digungen und Abrechnungen ergeben sich aus \u00a7 651j Abs. 2 BGB.<br \/>\n14.3 Der Veranstalter ist im K\u00fcndigungsfall zur R\u00fcckbef\u00f6rderung verpflichtet falls der Vertrag die Bef\u00f6rderung mit umfasst In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen.<br \/>\n14.4 Informationspflichten des Veranstalters im \u00dcbrigen bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\n15. Reisem\u00e4ngel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden<br \/>\n15.1\u00a0\u00a0 \u00a0Bei\u00a0\u00a0 \u00a0nicht\u00a0\u00a0 \u00a0vertragsgem\u00e4\u00dfen<br \/>\nReiseleistungen kann der Reisende Abhilfe<br \/>\n(Mangelbeseitigung\u00a0\u00a0 \u00a0oder\u00a0\u00a0 \u00a0gleichwertige<br \/>\nErsatzleistung) verlangen.<br \/>\n15.2 Reisem\u00e4ngel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen beim Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten zumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den<br \/>\nReiseunterlagen).\u00a0\u00a0 \u00a0Bei\u00a0\u00a0 \u00a0schuldhaftem<br \/>\nUnterlassen der M\u00e4ngelanzeige stehen dem Reisenden keine Anspr\u00fcche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.<br \/>\n15.3 der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder<\/p>\n\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_column vc_column_container vc_col-sm-3\"><div class=\"wpb_wrapper\">\n\t<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t<p>M\u00e4ngel aufweist er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht f\u00fcr Abhilfe (vgl. Ziffer 15.1) sorgt Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei<\/p>\n<p>unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigem\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aufwand\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 des<br \/>\nVeranstalters.<\/p>\n<p>15.4.1 Der Reisende kann den Reisevertrag k\u00fcndigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeintr\u00e4chtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unm\u00f6glichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige K\u00fcndigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge des Mangels aus wichtige m und f\u00fcr den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist<\/p>\n<p>15.4.2 Bei berechtigter K\u00fcndigung kann der Veranstalter f\u00fcr erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistung nur eine Entsch\u00e4digung verlangen (Berechnung nach \u00a7651 e Abs. 3 BGB). Bei wertlosen (kein Interesse des Reisenden) erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen bestehen keine Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche.<\/p>\n<p>15.4.3 Der Veranstalter hat nach K\u00fcndigung die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu treffen, f\u00fcr die R\u00fcckbef\u00f6rderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Bef\u00f6rderung Bestandteil des Reisevertrags ist<\/p>\n<p>15.5 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der K\u00fcndigung Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>16.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>16.1.1 soweit ein Schaden des Reisenden weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wird, oder<\/p>\n<p>16.1.2 soweit der Veranstalter f\u00fcr einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstr\u00e4gers verantwortlich ist.<\/p>\n<p>16.2 Gelten f\u00fcr eine von einem Leistungstr\u00e4ger zu erbringende Reiseleistung internationale \u00dcbereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter<\/p>\n<p>bestimmten\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Voraussetzungen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 oder<br \/>\nBeschr\u00e4nkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegen\u00fcber dem Reisenden auf diese \u00dcbereinkommen und<\/p>\n<p>die\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 darauf\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 beruhenden\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 gesetzlichen<br \/>\nBestimmungen berufen.<\/p>\n<p>16.3 F\u00fcr alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzanspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachsch\u00e4den bis 4000 EURO. \u00dcbersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung f\u00fcr Sachsch\u00e4den auf die H\u00f6he des dreifachen Reisepreises beschr\u00e4nkt. Diese Haftungsh\u00f6chstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Ausschlussfrist<\/strong><strong> und<\/strong><strong> Verj\u00e4hrung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>17.1 Anspr\u00fcche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den \u00a7\u00a7 651 c bis 651 f BGB<\/p>\n<p>-ausgenommen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 K\u00f6rpersch\u00e4den -hat\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der<br \/>\nReisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegen\u00fcber dem Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte. 17.2 Anspr\u00fcche des Reisenden im Sinne der Ziffer 17.1 -ausgenommen K\u00f6rpersch\u00e4den \u00adverj\u00e4hren grunds\u00e4tzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verj\u00e4hrungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung des Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden. Bei grobem \u201eeigenem&#8220; Verschulden sowie bei Arglist verj\u00e4hren die in Ziffer 17.1 betroffenen Anspr\u00fcche in drei Jahren.<\/p>\n<p>17.3 die Einl\u00f6sung von beim Veranstalter erworbenen Gutscheinen unterliegt laut \u00a7195 BGB einer Verj\u00e4hrungsfrist von 3 Jahren.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Reiseversicherungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Sicherheit den<\/p>\n<p>Abschluss\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 einer\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Reiser\u00fccktrittskosten &#8211;<br \/>\nversicherung, einer Reiseunfall -, Reisekranken \u00adund Reisehaftpflichtversicherung, sowie einer Reisegep\u00e4ckversicherung!<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Veranstalter<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Omnibusbetrieb Ludwig Lust e.K.<br \/>\nInhaber Gerhard Lust<br \/>\nIndustriestra\u00dfe 11<br \/>\n64739 H\u00f6chst<\/p>\n<p>Sowie anderen Veranstalter, wenn dies im Reiseprogramm angegeben ist Wird die Reise von anderen Veranstaltern durchgef\u00fchrt, so vermitteln wir deren Reiseleistungen zu deren Bedingungen.<\/p>\n\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n<\/div><\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Unsere AGBs Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1)\u00a0\u00a0 \u00a0Abschluss des Reisevertrages 1.1 Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen\u00a0\u00a0 \u00a0des\u00a0\u00a0 \u00a0Reiseveranstalters (Reiseanmeldung\u00a0\u00a0 \u00a0und\u00a0\u00a0 \u00a0Reisebest\u00e4tigung) einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonder- w\u00fcnschen geschlossen werden. 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